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NIE WIEDER und das zivilisatorische Minimum - Ein starkes Plädoyer für die Alternativlosigkeit einer lebendigen Erinnerungskultur mit Zygmunt Bauman eingedenk der von Carl Schmitt eingeführten ontologischen Fundamentalbetonage von Freund und Feind

Tova Friedman hat am 27. Januar im Deutschen Bundestag im Rahmen der Gedenkstunde eine Rede gehalten, die ihr eigenes Überleben im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau für alle Zuhörer und Zuschauer in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rückte. So sehr diese Rede berührte durch die äußerst konkreten Schilderungen einer inzwischen 87 Jahre alten Frau, so sehr betonte sie in ihrer Rede die Voraussetzungen für ein Handeln, das in seiner Grausamkeit und Unmenschlichkeit immer wieder die Grenzen unserer Vorstellungskraft überschritt (Posener Reden Heinrich Himmlers). Will man der Vorstellungskraft mit Blick auf die Grausamkeit und die Unmenschlichkeit der Massenvernichtung im Zuge der sogenannten Endlösung aufhelfen, so muss man die Prämissen in Augenschein nehmen, die einem entsprechenden Handeln zugrunde lagen. Sie entziehen sich als tiefster und radikalster Ausdruck jenes Zivilisationsbruches einem Verständnis, wie es die Mütter und Väter der Grundgesetzes - darauf hat Julia Klöckner als Präsidentin des Deutschen Bundestages in ihrer gestrigen Eröffnungsrede hingewiesen - mit Artikel 1 des Grundgesetzes in unserem Selbstverständnis verankert haben. Aus naheliegenden Gründen :

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
 des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbargeltendes Recht.
 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt       auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
 
Mit Artikel 1 und insbesondere (in expliziter Weise) mit Artikel 3 des Grundgesetzes wird einer politischen Ideologie die (rechtliche Grundlage) entzogen, die das Menschenbild und den Begriff des Politischen in nationalsozialistischer Ausprägung begründeten und wie es sich in exemplarischer Weise in der Rassengesetzgebung manifestierte:
 
Dabei geht es vor allem um zwei Prämissen als fundamentale Eckpfeiler eines Selbstverständnisses, wie es in den Reden Heinrich Himmlers (siehe weiter oben) exemplarisch zum Ausdruck kommt: 1. Fundamentalprämisse: Die kategoriale Ungleichheit der Menschen (Zygmunt Bauman) - 2. Fundmentalprämisse: Die Reduktion des Begriffs des Politischen auf eine Freund - Feind - Dichotomie (Carl Schmitt).
 

Erste Fundamentalprämisse: Die kategoriale Ungleichheit der Menschen

 

Kategorialer Mord oder: Das Erbe des 20. Jahrhunderts und wie wir es bewahren können

Zygmunt Bauman, geboren 1925 in Posen, lehrte lange Zeit Soziologie an der University of Leeds (Adorno-Preisträger). Ihm ist zu danken. In der Auseinandersetzung mit all denen, die beginnen die Grenzen des Sagbaren und möglicherweise auch wieder des Machbaren verschwimmen zu lassen - zu verschieben, antworten wir mit Zygmunt Bauman.

Zu Beginn seiner Ausführungen (in: Leben in der flüchtigen Moderne, Frankfurt 2007, S. 69-108) weist Bauman darauf hin, dass sich mit Hobbes und seinen Schülern eine Position, ein "Glaube" verbinde, "dass der Staat und Gesellschaft als Träger der souveränen Macht den ersehnten Schutz vor dem Ungewissen bieten würden, indem sie ihre Mitglieder vor den furchteinflößenden Mächten der natürlichen Umwelt ebenso schützten wie vor ihrer eigenen Schlechtigkeit und ihren niederen Instinkten, denen zu widerstehen sie selbst zu schwach waren (S. 70)." Auch Bauman sieht eine Zäsur - verbunden mit der Staatstheorie Carl Schmitts -, indem er "die Intention des modernen Staates auf den Punkt brachte, als er definierte, der Souverän sei derjenige, der 'über den Ausnahmezustand entscheidet'."

Wenn er in der Folge Giorgio Agamben erwähnt, dann vor allem, weil dieser in der Auseinandersetzung mit Schmitts Definition "das konstitutive Merkmal des souveränen Staates in einer 'Ausnahme-Beziehung' verortet, die etwas einzig durch seine Ausschließung einschließeDer moderne Staat habe tatsächlich versucht, die menschlichen Angelegenheiten durch den Ausschluss alles Nicht-Regelbaren und daher Unerwünschten zu regeln. Auf die dramatischen Konsequenzen einer entsprechenden Praxis ist in der Folge zu achten:

Einleitend macht Zygmunt Bauman darauf aufmerksam, dass es zunächst einmal galt, etwas sprachlich zu begreifen, für das weder ein historischer Präzendenzfall noch ein Begriff existierten:

"Man musste einen Namen für den Akt des 'kategorialen Mords' prägen - für die physische Auslöschung von Männern, Frauen und Kindern aufgrund ihrer Zugehörigkeit (oder Zuweisung zu einer Kategorie von Menschen, die zu Außenseitern erklärt und pauschal zum Tode verurteilt wurden. In den fünfziger Jahren setzte sich der alte/neue Begriff  'H o l o c a u s t'  als Bezeichnung für die geplante, totale Vernichtung der europäischen Juden durch, die das nationalsozialistische Deutschland in den Jahren 1940 bis 1945 betrieb (S.71f.)."

Bauman weist darauf hin, dass der Begriff Holocaust heute weitgehend synonym verwendet werde mit dem Begriff Genozid. Entscheidend für die Begriffsverwendung ist ein zentrales Definitionsmerkmal, wonach es sich dabei um "eine Form einseitigen Massenmords handelt, bei dem ein Staat oder eine andere Autorität eine von ihm oder ihr beliebig definierte Gruppe samt allen ihr Zugehörigen zu vernichten sucht (nach Frank Chalk/Kurt Johanssohn)". Bauman fasst zusammen, dass bei einem Genozid die Macht über Leben und Tod mit der Macht zusammenhänge, zu definieren (genauer: auszuschließen):

"Vor der pauschalen Vernichtung einer Gruppe von Menschen stehen die Einteilung von Kategorien und eine Definition, die die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kategorie zum Kapitalverbrechen erklärt (S. 73)."

Bauman bezieht sich auf Giorgio Agamben, der in seinen historisch inspirierten Analysen davon ausgeht, dass es sich beim Opfer eines Genozids, der dem vom nationalsozialistischen Holocaust bekannten Muster folge, um einen homo sacer handele - einen Menschen, der getötet werden kann, aber nicht geopfert werden dürfe.

"Der Tod des homo sacer habe keinerlei religiöse Bedeutung; es handle sich bei ihm auch nicht um einen Menschen von geringerem Wert, sondern um einen Menschen bar jeglichen sakralen oder profanen, himmlischen oder irdischen Werts. Vernichtet werde mit ihm das 'nackte Leben', das jeden Wertes entbehre (S. 75)." Bauman zitiert Agamben, um die zweifache Dimension der Ausgrenzung zu verdeutlichen: "Im Fall des homo sacer [wird] eine Person lediglich außerhalb der menschlichen Rechtsprechung gesetzt [...], ohne in die göttliche überzugehen (S. 75)." Er sei also Gegenstand einer "doppelten Ausnahme, sowohl vom ius humanum als auch vom ius divinum". Die Juden im Machtbereich der Nationalsozialisten wurden in diesem Sinne kollektiv und pauschal der Kategorie des homo sacer zugerechnet, zu Menschen also, deren Leben - wie Bauman zeigt - keinen Wert besitzen und deren Ermordung als moralisch bedeutungslos betrachtet wurde und daher straffrei blieb. Bauman argumentiert, dass hier der Staat für sich das Recht beanspruche, bestimmen zu können, wer in den Genuss gesetzlich verbriefter Rechte und ethischer Prinzipien gelange und wer davon auszuschließen sei. Im Sinne Carl Schmitts liegt genau darin ein Wesensmerkmal moderner Souveränität (siehe dazu Thomas Assheuser in der ZEIT 8/20, S. 54) und der Holocaust war nach allgemeiner Auffassung die extremste und radikalste Manifestation dieses Anspruches (vgl. Bauman, S. 76). Zygmut Bauman (S.77) zitiert John P. Sabini und Mary Silver:

"Betrachten wir einmal die Zahlen. Der deutsche Staat ermordete ungefähr sechs Millionen Juden. Bei einer Größenordnung von 100 Toten am Tag [also der Zahl der Opfer der berüchtigten 'Kristallnacht', dem von der nationasozialistischen Regierung organisierten Progrom gegen die deutschen Juden -Z.B.] hätte man dafür beinahe 200 Jahre gebraucht. Die vom Mob ausgeübte Gewalt beruht auf einer untauglichen psychologischen Grundlage, nämlich auf Emotionen. Man kann Menschen so manipulieren, dass ihr Zorn entfacht wird, aber man kann diesen nicht über 200 Jahre aufrechterhalten. Emotionen und ihre biologische Basis haben ein natürliches Verfallsdatum; jede Lust, selbst die Mordlust, ist irgendwann gestillt. Darüber hinaus sind Emotionen notorisch unbeständig und ändern sich rasch. Ein lynchender Mob ist unzuverlässig, er kann von Mitleid übermannt werden - etwa durch das Leiden eines Kindes. Um eine 'Rasse' auszurotten, ist es aber wesentlich, die Kinder zu töten."

Daraus folgt für Bauman, dass man Gefühle und andere Äußerungen menschlicher Individualität unterdrücken muss, und das Handeln der Menschen voll und ganz der instrumentellen Vernunft unterwerfen muss:

"Erst in der Moderne war so etwas wie der Holocaust möglich. Die Voraussetzungen dafür schuf die totalitäre Herrschaft mit ihrer totalen  und absoluten Souveränität (S. 77)."

Baumann macht darauf aufmerksam, dass während des letzten Jahrhunderts rund sechs Millionen Juden, etwa eine Million Sinti und Roma sowie viele Tausende Homosexuelle und geistig Behinderte im Zuge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ermordet wurden - weil sie nicht in die Ordnung passten, die errichtet werden sollte (man muss hier in jedem Fall die Tausenden Ermorderter hinzurechnen, die aufgrund ihrer politischen Überzeugungen von den Nazis ermordert worden sind). Er zählt in der Folge einer weitere Vielzahl von Massakern auf, um dann festzustellen:

"All diese Massaker Massaker unterschieden sich von den unzähligen vorangegangenen Exzessen menschlicher Grausamkeit nicht nur (oder jedenfalls nicht notwendigerweise) durch die Anzahl der Opfer, sondern vor allem darin, dass sie kategoriale Mordewaren. Männer, Frauen und Kinder wurden getötet, weil man sie einer Kategorie von Lebewesen zurechnete, die ausgelöscht werden sollte (S. 79)."

Bauman präzisiert seine Argumentation, indem er zwei Gründe für kategoriale Morde benennt:

  • Das Schicksal der Opfer werde erstens allein durch die einseitig von den späteren Mördern durchgeführte Kategorisierung und Verurteilung besiegelt. Man verlange dafür keinen Beweis ihrer Schuld als die Zugehörigkeit zur entsprechenden Kategorie: "Wie Raul Hilberg einmal konstatierte, war das Schicksal der Juden in dem Moment besiegelt, in dem sie von der nationalsozialistischen Bürokratie registriert und aktenmäßig von den 'normalen' Deutschen getrennt worden waren und man den Buchstaben 'J' in ihre Pässe stempelte."
  • Was diese  Fälle von Massenmord zu kategorialen Morden mache, sei zweitens ihre Einseitigkeit: "Der kategoriale Mord ist das schiere Gegenteil eines Kampfes, einer Konfrontation zweier Parteien [...] Der kategoriale Mord ist von vornherein eine unilaterale, einseitige Angelegenheit." Der kategoriale Mord ziele weiterhin darauf ab, die vorgesehenen menschlichen Zielobjekte ihres Lebens zu berauben - aber auch, und zwar a priori, ihnen Menschlichkeit abzusprechen, deren unerlässlicher und konstitutiver Bestandteil das Recht auf Individualität und Selbstbestimmung sei.

Das Erbe des des 20. Jahrhundert und wie wir es bewahren können

Zygmut Bauman bezieht sich auf Heidegger und Ricoeur, wenn er von einer schöpferischen Funktion spricht, die die Bewahrung der Vergangenheit für die Ausgestaltung der individuellen und kollektiven Gegenwart spiele:

"Inzwischen ist es sogar zum Allgmeinplatz geworden, dass eine Gruppe mit ihrem Gedächtnis stets auch ihre Identität verliert, dass der Verlust der Vergangenheit unweigerlich zum Verlust der Gegenwart führt, und dass es in den Fällen, in denen das Überleben einer Gruppe in Frage gestellt wird, für den Ausgang des Konflikts entscheidend darauf ankommt, Erinnerungen lebendig zu halten (S. 84)."

Sehr schnell wird deutlich, wozu uns Zygmunt Bauman gleichermaßen mahnt und ermuntert, wenn er gleichzeitig feststellt, dass die "Wiedererweckung" und das "Lebendighalten der Vergangenheit" sich nur verstehen und organisieren lassen als "aktive, selektive, reproduzierende Tätigkeit des Erinnerns": "Sich zu erinnern heißt, die Vergangenheit zu interpretieren; genauer gesagt: eine Geschichte zu erzählen, die an die Stelle der vergangenen Ereignisse tritt S. 85)."

Bevor ich Zygmunt Bauman in der spezifischen Auseinandersetzung mit dem Holcaust wahrgenommen habe, war ich bereits seit Jahren unterwegs. Weit in der zweiten Lebenshälfte habe ich selbst unter dem enormen Einfluss der 12 Jahre des tausenjährigen Reiches zunehmend den Druck verspürt, unsere Geschichten erzählen zu müssen. Selbst nur knapp sieben Jahre nach der Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 geboren, rückt mir der Abgrund, dem ich knapp entronnen bin, mit jedem Jahr, das ich älter werde, näher. Zukunft wird mit jedem Tag, den ich noch lebe, knapper und die Vergangenheit wächst sich zu einem Dschungel aus, in den es gilt Lichtungen zu schlagen: Hildes Geschichte, mein Gespräch mit Franz Streitdie Sache mit dem ReferenzrahmenHannah Schmitz und Franz Streit - Bernhard Schlink und Michael Berg, die Familiengeschichte als Sparring-Partner, die beginnende Auseinandersetzung mit dem an Fahrt gewinnenden Rechtsextremismus ringen mir die Worte ab, aus denen ich beginne die Pfade, Wege und Straßen zu bauen, die alles in allem unisono dazu in der Lage sind, eine Erziehung nach Auschwitz und das Nie-Wieder zu begründen!

Die Mahnungen Zygmunt Baumans nehmen noch einen anderen Charakter an, indem er das Erzählen einem Vorbehalt aussetzt:

"Einerseits werden Geschichten erzählt. Ohne Erzähler gibt und kann es keine Geschichten geben und die Erzähler unterliegen wie alle Menschen Irrtümern, sie schweifen ab und schmücken aus. Andererseits steht der Begriff 'Vergangenheit' für ein starres, ewiges, unveränderliches, unumkehrbahres und massives 'Ding' - also den Inbegriff einer 'Realität', die weder rückgängig gemacht noch wegdiskutiert werden kann. Die Erzähler verbergen ihre menschlichen Schwächen hinter der majestätischen Größe der Vergangenheit - der man im Gegensatz zur unbeständigen Gegenwart und zur formlosen Zukunft (und entgegen der Wahrheit) die Aura des Unstrittigen andichten kann. Wir neigen dazu, die Vergangenheit (wenn auch kontrafaktisch) als den Fels in der Brandung anderer - brüchiger, flüchtiger, trügerischer und schwer fassbarer - Wahrheitsbehauptungen darzustellen. Indem sie sich auf die Autorität ihres Gegenstandes berufen, lenken die Erzähler der Geschichte der Vergangenheit davon ab, dass die Vergangenheit zunächst wiederaufbereitet werden muss, bevor sie in eine Geschichte verwandelt werden kann. Die Autorität der Vergangenheit zu beschwören, schützt ihre Interpreten vor lästigen und leidigen Nachfragen. Die Toten verfügen nicht über die Macht, den Lebenden den Weg zu weisen, geschweige denn sie zu überwachen oder zu korrigieren. Im Rohzustand des 'Wie es eigentlich gewesen ist' könnten ihre Lebenserfahrungen uns kaum etwas lehren; damit sie lehrreich werden, müssen sie erst in Geschichten verwandelt werden (anders als viele andere Erzähler un vor allem ihre Zuhörer weiß Shakespeare das, wenn er Hamlet kurz vor seinem Tod zu seinem Freund Horatio sagen lässt: 'tell my story'). Die Vergangenheit dringt nie unmittelbar in die Gegenwart ein, sie kann allein durch Geschichte vermittelt werden. In welcher Form sie dann in der Gegenwart auftritt und wie sie diese beeinflusst, wird auf dem Schlachtfeld der Erinnerung entschieden, auf dem Geschichten die Truppen sind und Erzähler die gewieften oder glücklosen Befehlshaber. In dieser Schlacht geht es vor allem um die Frage, welche Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen sind (S. 85f.)."

Es sei mir der Hinweis gestattet, dass es hier nicht (nur) um die großen Erzählungen und die großen Erzähler (von Rang) geht. Es geht um uns alle. Wir sind die Geschichtenerzähler. Wir erzählen Geschichten, immer wenn wir anderen Menschen begegnen und in das komplexe Rauschen der Gesellschaft mit unseren Auslassungen, unseren Erzählungen Sinn tragen, Lichtungen schlagen, dem Ozean des Vergessens kleine Erinnerungsinseln abringen. Und selbstverständlich tragen sich unsere Erzählungen selten und nur in Ausnahmefällen auf dem Papier zu. Geschichten werden erzählt, Tag für Tag in jeder Familie - mit der von Bernhard Schlink markierten Ausnahme und dem daraus folgenden Appell:

REDE mit mir!

Vermutlich liegt in der Verweigerung der Rede, des Erzählens der konequenteste - möglicherweise in vielen Fällen auch der pathologische - Ausdruck dem Druck einer wie auch immer gearteten Wahrnehmung und Bewältigung von Vergangenem zu entgehen. Um so bedeutsamer - möglicherweise auch hilfreich und erklärungsfähig - ist der Hinweis Baumans, dass entgegen dem Anschein der in zahllosen Talkshows herbeigeführten öffentlichen Bekenntnisse individuelle Erfahrungen tatsächlich individuell seien und daher eigentlich "nicht mitteilbar".

Dieser Hinweis wird allerdings vollumfänglich erst verstehbar, wenn wir ein - vielleicht systemtheoretisches Verständnis bemühen, das die operationale Geschlossenheit von biologischen, psychischen und sozialen Systemen betont - in diesem Zusammenhang vielleicht zuträglicher in der begrifflichen Variation von gelebten, erlebtem und erzähltem Leben!

Bauman führt aus, dass der Wettstreit der Interpretationen, in dessen Verlauf die Vergangenheit Konturen annehme, für die Gegenwart lebendig und sinnstiftend gemacht und für Zukunftsentscheidungen verwendbar werde, - er nimmt hier auf Tzvetan Todorov Bezug - "sich auf dem schmalen Grat zwischen Sakralisierung und Banalisierung abspielt" (S. 86). Beides zeitigt gleichermaßen problematische Konsequenzen:

  • Bauman zitiert Todorov: "Durch Sakralisierung wird es unmöglich, allgemeingültige Lehren aus konkreten Ereignissen zu ziehen. Damit wird Komunikation zwischen Vergangenheit und Gegenwart unterbunden."
  • Die Banalisierung - so Bauman - strebe anscheinend in die der Sakralisierung direkt entgegengesetzte Richtung, führe jedoch annähernd zum selben Resultat: "Sie verneint, wenn auch nur indirekt, die Originalität jeglicher Erfahrung, die die Gruppe gemacht hat, und beraubt diese damit a priori ihres einzigartigen Werts, der die Notwendigkeit zwischen den Gruppen begründen könnte" (jeweils S. 88).

Conclusio I: "Sowohl Sakralisierung als auch Banalisierung erschweren (oder verhindern) genau die Formen des Zusammenlebens, die notwenig sind, damit das Überleben der Gruppe gesichert wird und kategoriale Morde in alle ihren Spielarten nicht länger als ein mögliches Mittel erscheinen, den Zusammenhalt und das Überleben der Gruppe zu sichern (S.89)."

Conclusio II: "Eine Gerechtigkeit, die nicht alle Menschen nach denselben Maßstäben beurteilt, verdient ihren Namen nicht" (Todorov zitiert nach Bauman, S. 91). Überall dort, wo Täter für ihre fraglos menschenverachtenden und menschenvernichtenden Taten nicht bestraft werden, "wird das Recht des Staates bestätigt (und anerkannt), seine Bürger oder die Bewohner abhängiger Territorien zu verfolgen, denen er zuvor - ohne das Einspruch dagegen möglich gewesen wäre - selbst die bösen Absichten unterstellt hat, die nun die Bestrafung tatsächlicher oder angeblich geplanter Missetaten rechtfertigen. Und dieses Recht, das die Nationalsozialisten bis an seine Grenzen ausnutzten und bis auf den letzten Tropfen auspressten, mündete in die Katastrophe des Holocaust" (S.92).

Schlussakkord:

"Ich schreibe ganz bewusst: uns allen. Teilung, Separation und Exklusion waren und bleiben die wichtigsten Instrumente des kategorialen Mords, daher ist es nicht sinnvoll, sie auch als Mittel zu seiner Verhütung einzusetzen. Wenn man Völkermorde und ähnliche Verbrechen mit der Wurzel ausrotten will, darf man nicht mit zweierlei Maß messen, man muss alle Menschen gleich behandeln und Spaltungen verhindern, die den Nährboden des Nullsummenspiels des Überlebens darstellen. Welche Gebote des menschlichen Zusammenlebens man auch immer aus der langen Geschichte des kategorialen Mordes destilliert. Sie können nicht anders als universal sein. Sie dürfen nicht selektiv angewandt werden, damit sie sich nicht in eine weitere Rechtfertigung des Rechts des Stärkeren verwandeln (wer auch immer dieses Recht für sich reklamiert)." (S. 104)

 

Carl Schmitt - Der Begriff des Politischen - und seine Reduktion auf Freund-Feind-Bilder

Mehr als 90 Jahre nach Veröffentlichung der überschaubaren Publikation Der Begriff des Politischen (1. Auflage bei Duncker und Humblot, Berlin 1932) ist diese Schrift aktueller denn je. Es wird gewiss nicht um eine Rehabilitation des NS-Kronjuristen Carl Schmitt gehen. Gleichwohl lohnt ein genaueres Hinsehen, als ich es mir bislang gestattet habe. Dazu ist zunächst einmal festzuhalten, dass mir Der Begriff des Politischen in der 7. Auflage von 1963 vorliegt. Dazu hat Carl Schmitt – datiert mit März 1963 – ein Vorwort geschrieben und versieht den Neudruck mit einer Reihe von Hinweisen. Er betont dabei, dass all das umfangreiche Material, das in der Auseinandersetzung mit seiner Schrift hinzugekommen sei, in einem bloßen Neudruck nicht berücksichtigt werden könne; einem „Neudruck, dessen Sinn und Zweck gerade darin besteht, einen Text, der von der Unmasse der ihm gewidmeten Widerlegungen übertönt worden war, wenigstens für einen Augenblick wieder zu Wort kommen zu lassen“. (S. 116)

In seinem 1963 formulierten Vorwort steht die legitimationsschwangere Frage: „Wie kann man das alles theoretisch erfassen, wenn man die Wirklichkeit, daß es Feindschaft zwischen Menschen gibt, aus dem wissenschaftlichen Bewusstsein verdrängt?“ (Seite 15) Eine Seite zuvor zitiert Carl Schmitt den österreichischen Historiker Otto Brunner, der in seinem bahnbrechenden Werk >Land und Herrschaft< (1. Aufl. 1939) eine wichtige historische Verifizierung seines Kriteriums des Politischen erbracht habe:

„Er schenkt der kleinen Schrift auch Beachtung, wenn er sie auch nur als einen >Endpunkt< registriert, nämlich den Endpunkt der Entwicklung einer Lehre von der Staatsräson. Zugleich erhebt er den kritischen Einwand, daß sie den Feind und nicht den Freund als das eigentlich positive Begriffsmerkmal hinstelle.“

Carl Schmitt wehrt sich gegen diesen Einwand, indem er meint, der Vorwurf eines angeblichen Primates des Feindbegriffs sei allgemein verbreitet und stereotyp. Er verkenne, daß jede Bewegung eines Rechtsbegriffs mit dialektischer Notwendigkeit aus der Negation hervorgehe. Dann erfolgt der aberwitzige Legitimationsversuch zur Rettung seiner Hypertrophie des Feindbegriffs, indem er wenige Sätze später darauf in sophistischer Manier darauf beharrt:

„Strafe und Strafrecht setzen nicht die Tat, sondern eine Untat an ihren Anfang. Ist das vielleicht eine >positive< Auffassung der Untat und ein >Primat< des Verbrechens.“

Im Wikipedia-Eintrag zu Otto Brunner findet sich folgender Hinweis:

„Brunners zentrale verfassungsgeschichtliche Arbeit Land und Herrschaft wurde von Algazi und anderen Historikern als Hinwendung an das Konzept seines Zeitgenossen Carl Schmitt interpretiert, der das >Politische< mit starker Betonung auf den Feind-Begriff definierte. Nach Brunners Verständnis war jedoch gerade auch das >Freundverhältnis< maßgeblich: Die mittelalterliche Geschichte sei vom Primat der Friedenswahrung im Zusammenleben durch ein gemeinsames Rechtsverständnis geprägt gewesen. Entscheidend sei nicht der Kampf um die Macht an sich, sondern das Ringen um das Recht, welches in seinem Wesenskern ein Ringen um den Schutz der gemeinsamen Friedensordnung sei.“

Dass Otto Brunner – selbst offenkundig überzeugter Nationalsozialist und NSDAP-Mitglied – mit seinem Vorbehalt ins Schwarze trifft, lässt sich überaus überzeugend darlegen. Wie schon so häufig betont und nachgewiesen, gewinnt die einseitige Auflösung des Freund-Feind-Gegensatzes zu einer maßlosen und hypertrophen Schlüsselstellung des Feind-Begriffs ihre Schärfe erst im Kontext der Verstrickung Carl Schmitts in die nationalsozialistische Ideologie. Im Gegensatz zu Hau-Drauf-Nationalsozialisten bietet Carl Schmitt eine feinsinnige Herleitung des Freund-Feind-Gegensatzes, von der er noch 1962 glaubt, er könne sie als rein wissenschaftliche Begriffsklärung und –erläuterung verkaufen.

Immerhin schließt Carl Schmitt das Vorwort mit der Einsicht ab, dass es schlicht unmöglich wäre, in einem Zeitalter, das nukleare Vernichtungsmittel produziere und gleichzeitig die Unterscheidung von Krieg und Frieden verwische, eine Reflexion über die Unterscheidung von Freund und Feind aufzuhalten. Das große Problem sei doch die Begrenzung des Krieges […], wenn sie nicht auf beiden Seiten mit einer Relativierung der Feindschaft verbunden sei.

Angesichts der russischen Aggression gegen die Ukraine seit vier Jahren, angesichts der unerbittlichen Feindschaften, die sich im Nahen Osten Bahn brechen – um nur aktuelles Kriegsgeschehen in den Blick zu nehmen – ist man in der Tat versucht, Carl Schmitt zu folgen, wenn er mit Blick auf seine Freund-Feind-Unterscheidung behauptet:

„Hier handelt es sich nicht um Fiktionen oder Normativitäten, sondern um die seinsmäßige Wirklichkeit und die reale Möglichkeit dieser Unterscheidung. Man kann […] Hoffnungen und erzieherische Bestrebungen teilen oder nicht; daß die Völker sich nach dem Gegensatz von Freund und Feind gruppieren, daß dieser Gegensatz auch heute noch wirklich und für jedes existierende Volk als reale Möglichkeit gegeben ist, kann man vernünftigerweise nicht leugnen.“ (S. 28f. – Hervorhebung FJWR)

Aber bereits hier ist auf semantische Besonderheiten zu achten, insofern Schmitt ganz offenkundig in der Wortwahl aus seiner Sicht präzise ist und die seinsmäßige Wirklichkeit auf grundlegende Kategorien zurückführt, die vernünftigerweise niemand leugnen könne. Er erwägt hier in der Wortwahl weder ein nüchternes: realistischerweise oder ein neutrales: empirisch validierter Weise, womit man seine fundamentale Freund-Feind-Kategorisierung als erfahrungsgemäß einordnen könnte. Nein, Carl Schmitt regt an, diese Kategorisierung vernünftigerweise als seinsmäßige anzunehmen.

So erscheint es folgerichtig, dass Carl Schmitt den Liberalismus (und alle demokratisch verfassten politischen Systeme) in einem Dilemma sieht, insofern er – der Liberalismus – „den Feind von der Geschäftsseite her in einen Konkurrenten, von der Geistseite her in einen Diskussionsgegner aufzulösen versucht“. (Seite 28) Ob man es aber für verwerflich halte oder nicht – so Schmitt weiter – und vielleicht einen atavistischen Rest barbarischer Zeiten darin finde, dass die Völker sich immer noch wirklich nach Freund und Feind gruppierten, oder hoffe, die Unterscheidung werde eines Tages von der Erde verschwinden, und ob man es vielleicht für gut und richtig halte, aus erzieherischen Gründen zu fingieren, dass es überhaupt keine Feinde mehr gebe, all das komme (hier für ihn) nicht in Betracht!

„Feind ist also nicht der Konkurrent oder der Gegner im allgemeinen. Feind ist auch nicht der private Gegner, den man unter Antipathiegefühlen hasst. Feind ist eine wenigstens eventuell, d. h. der realen Möglichkeit nach kämpfende Gesamtheit von Menschen, die einer ebensolchen Gesamtheit gegenübersteht.“ (Seite 29)

Carl Schmitt betont in differenzierender Absicht, dass man das Wort Feind – ebenso wie das Wort Kampf – im Sinne einer seinsmäßigen Ursprünglichkeit zu verstehen habe:

„Es bedeutet nicht Konkurrenz, nicht den >rein geistigen< Kampf der Diskussion, nicht das symbolische >Ringen<, das schließlich jeder Mensch irgendwie immer vollführt, weil nun einmal das ganze menschliche Leben ein >Kampf< und jeder Mensch ein >Kämpfer< ist. Die Begriffe FreundFeind und Kampf erhalten ihren realen Sinn dadurch, daß sie insbesondere auf die reale Möglichkeit der physischen Tötung Bezug haben und behalten. Der Krieg folgt aus der Feindschaft, denn diese ist die seinsmäßige Negierung eines anderen Seins. Krieg ist nur die äußerste Realisierung der Feindschaft. Er braucht nichts Alltägliches, nichts Normales zu sein, auch nicht als etwas Ideales oder Wünschenswertes empfunden werden, wohl aber muß er als reale Möglichkeit vorhanden bleiben, solange der Begriff des Feindes seinen Sinn hat.“ (Seite 33, Hervorhebung FJWR))

Nachdem das erste Viertel des 21. Jahrhunderts verstrichen ist, gewinnen die Beschreibungen Carl Schmitts eine beklemmende Aktualität. Mit Blick auf die Legitimation der Vorgehensweise Israels gegen den Iran erscheint es schon verblüffend, wie die Verhinderung von Krieg durch Krieg im Sinne eines Präventivschlags Gestalt annimmt. Carl Schmitt schreibt:

„Ist der Wille, den Krieg zu verhindern, so stark, daß er den Krieg selbst nicht mehr scheut, so ist er eben ein politisches Motiv geworden, d. h. er bejaht, wenn auch nur als extreme Eventualität, den Krieg und sogar den Sinn des Krieges. Gegenwärtig erscheint das eine besonders aussichtsreiche Art der Rechtfertigung von Kriegen  zu sein. Der Krieg spielt sich dann in der Form des jeweils >endgültig letzten Krieges der Menschheit< ab. Solche Kriege sind notwendigerweise besonders intensive und unmenschliche Kriege, weil sie, über das Politische hinausgehend, den Feind gleichzeitig in moralischen und anderen Kategorien herabsetzen und zum unmenschlichen Scheusal machen müssen, das nicht nur abgewehrt, sondern definitiv vernichtet werden muß, also nicht mehr nur ein in seine Grenzen zurückzuweisender Feind ist. An der Möglichkeit solcher Kriege zeigt sich aber besonders deutlich, daß der Krieg als reale Möglichkeit heute noch vorhanden ist, worauf es für die Unterscheidung von Freund und Feind und für die Erkenntnis der Politischen allein ankommt.“ (S. 37)

Die iranische Führung, die seit 45 Jahren von der Vernichtung Israels spricht und träumt, die Hamas in ihrem hasserfüllten Furor wecken den ungleich – militärisch betrachtet – potenteren Vernichtungsfuror eines Gegners, der seit seiner Staatsgründung mit dem Rücken zur Wand steht. Israel droht nicht nur der Hamas, sondern (unterdessen) auch dem Iran mit totaler Vernichtung und unterstreicht dies glaubhaft mit der physischen Eleminierung der militärischen, politischen und wissenschaftlichen Eliten.

Anders verhält es sich mit den ideologisch durchschaubaren, infantilen Vernichtungsphantasien einer zutiefst gekränkten russischen Seele. Statt ihre Zurechtschrumpfung auf eine regionale Mittelmacht zu aktzeptieren, traktiert und kujoniert uns russische Großmannssucht mit permanenten souveränitätsverletzenden Übergriffen. Und sie kann, was sie tut, ausschließlich, weil sie nukleare Großmacht ist. Es gibt für das Herrschaftsgebaren und die Machtansprüche eines autokratischen Führers à la Putin und seiner Oligarchenclique keine Legitimation. Die scheinrechtliche Machtabsicherung basiert hinsichtlich der Durchsetzung ihrer innen- und außenpolitischen Ansprüche auf einer faschistoiden Ideologie; einer konsequenten Demontage des Rechtsstaates, der Gewaltenteilung und einer gesellschaftlichen Gleichschaltung.

Wenn wir der Frage nachgehen, ob Carl Schmitt mit seiner Analyse nur wissenschaftlich ambitionierter, neutraler Beobachter ist, oder gleichermaßen politischer Akteur, der die seinsmäßige Wirklichkeit nicht nur beschreibt, sondern ihr Handlungsnotwendigkeiten abnötigt, hilft folgende Einlassung zur Freund-Feind-Unterscheidung:

„Jeder religiöse, moralische, ökonomische, ethnische oder andere Gegensatz verwandelt sich in einen politischen Gegensatz, wenn er stark genug ist, die Menschen nach Freund und Feind effektiv zu gruppieren. Das Politische liegt nicht im Kampf selbst, der wiederum seine technischen, psychologischen und militärischen Gesetze hat, sondern, wie gesagt, in einem von dieser realen Möglichkeit bestimmten Verhalten, in der klaren Erkenntnis der eigenen, dadurch bestimmten Situation und in der Aufgabe, Freund und Feind richtig zu unterscheiden.“ (S. 37)

An der richtigen Unterscheidung von Freund und Feind lässt Carl Schmitt keinerlei Zweifel, weder begrifflich noch unmittelbar in praktischer Hinsicht:

Der politische Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nicht ästhetisch häßlich zu sein; er muss nicht als wirtschaftlicher Konkurrent auftreten, und es kann sogar vorteilhaft sein, mit ihm Geschäfte zu machen. Er ist eben der andere, der Fremdeund es genügt zu seinem Wesen, daß er in einem besonders intensiven Sinne existenziell etwas anderes und Fremdes ist, so daß im extremen Fall Konflikte mit ihm möglich sind, die weder durch eine im voraus getroffene generelle Normierung, noch durch den Spruch eines >unbeteiligten< und daher >unparteiischen< Dritten entschieden werden können.“

Keine unabhängige Gerichtsbarkeit, kein Schiedsgericht, kein internationaler Gerichtshof, kein Völkerbund, nicht die Vereinten Nationen können hier das tun, von dem noch Carl Schmitts Partei- und Gesinnungsgenosse Otto Brunner annahm, dass dem Kampf um die Macht das Ringen um das Recht entgegenzusetzen sei – immer in der Absicht ein gemeinsames Rechtsverständnis zu schaffen, dessen oberstes Ziel der Schutz einer gemeinsamen Friedensordnung sei. Hier ist Otto Brunner (auch als Nationalsozialist) weit näher bei Immanuel Kants Vorstellungen von einer vertragsbasierten Friedensordnung als bei Carl Schmitt.

Der hingegen schottet den dann in der Herrschaft der Nazis beobachtbaren staatlichen Terror gegen jede neutrale, unabhängige Gerichtsbarkeit ab:

„Die Möglichkeit richtigen Erkennens und Verstehens und damit auch die Befugnis mitzusprechen und zu urteilen ist hier nämlich nur durch das existenzielle Teilhaben und Teilnehmen gegeben. Den extremen Konfliktfall können nur die Beteiligten selbst unter sich ausmachen; namentlich kann jeder von ihnen nur selbst entscheiden, ob das Anderssein des Fremden im konkret vorliegenden Konfliktsfalle die Negation der eigenen Art Existenz bedeutet und deshalb abgewehrt oder bekämpft wird, um die eigene, seinsmäßige Art von Leben zu bewahren.“ (S. 27)

Nein, der Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nicht ästhetisch häßlich zu sein; er muss eben nur der andere, der Fremde sein, „und es genügt zu seinem Wesen, daß er in einem besonders intensiven Sinne existenziell etwas anderes und Fremdes ist“.

Folgerichtig kann das der eigene Nachbar sein. Es kann der sein, der in der Schule neben einem gesessen hat, sogar der, der im Stellungskrieg auf den Schlachtfeldern des Ersten Weltkrieges neben einem gekämpft hat. Jedenfalls liegt genau dies in der Logik jemandes, der die Nürnberger Rassengesetze eine Verfassung der Freiheit genannt hat (Fundstelle bei Christina von Braun/Tilo Held, Berlin 2025, S. 170). Es liegt in der Logik jemandes, der sich – als Universalgenie der deutschen Jurisprudenz – nicht entblödet und den Führer zum „obersten Gerichtsherrn“ erklärt (Der Führer schützt das Recht <1934>, Heft 15, Spalten 945-950).

In der zuletzt genannten Auslassung Der Führer schützt das Recht (1934), so kann man mit Christina von Braun schlussfolgern, propagiert Carl Schmitt das "Ideal einer >oralen< Justiz":

"Schmitt hatte es auf eine Jurisprudenz abgesehen, die unmittelbar wie das gesprochene Wort und zugleich eindeutig wie die Schrift war. Um dieses Ziel zu erreichen, pervertierte er den Sinn von Montesquieus Aussage, der Richter sei nur >der Mund<, der das Gesetz verkünde, im nationalsozialistischen Sinne. Der Satz, so Schmitt, führe direkt >in die Sphäre des von organischen, biologischen und völkischen Verschiedenheiten erfüllten lebendigen menschlichen Seins<."

Sie führte im Zuge einer radikalen Auslegung der Nürnberger Rassengesetze genauso nach Auschwitz wie über den Volksgerichtshof nach Plötzensee. Denn für Schmitt gibt es da keinen Zweifel:

"Bis in die tiefsten, unbewußtesten Regungen des Gemütes, aber auch bis in die kleinsten Gehirnfasern hinein steht der Mensch in der Wirklichkeit dieser Volks- und Rassenzugehörigkeit [...] Ein Artfremder mag sich noch so kritisch gebärden und noch so scharfsinnig bemühen, mag Bücher lesen und Bücher schreiben, er denkt und versteht anders, weil er anders geartet ist, und bleibt in jedem entscheidenden Gedankengang in den existentiellen Bedingungen seiner Art." (zitiert nach Christina von Braun, Seite 173f. - aus Carl Schmitt: Staat, Bewegung, Volk, 1933)

Es ist derselbe Carl Schmitt, der 1963 „einen Text, der von der Unmasse der ihm gewidmeten Widerlegungen übertönt worden war“, wenigstens für einen Augenblick wieder zu Wort kommen lassen will, der eine posthume Veröffentlichung seiner Tagebücher autorisiert:

Mit der Lektüre seiner Tagebücher verbietet sich dann letztendlich jeder Versuch einer Ehrenrettung des Universalgelehrten Carl Schmitt. Carl Schmitt selbst schiebt einer Rehabilitierung (oder sprechen wir milder von einer Relativierung seiner Positionen) einen knallharten Riegel vor. Wolfgang Schuller als Herausgeber der Tagebücher 1930-1934 (Akademie-Verlag, Berlin 2010) sieht sich beispielsweise immer wieder in dieser Versuchung. Sieht man einmal ab von den Eintragungen Schmitts insbesondere zur Judenfrage, stößt man natürlich unablässig auf die tiefe Verstrickung Schmitts in die nationalsozialistische Führerideologie. Dabei spielt es keine Rolle, dass Schmitt selbst zwischen die Fronten gerät, bleibt er doch bis zuletzt insbesondere Protegé Hermann Görings. Auch in der Würdigung von Michael Reitz aus dem Jahr 2019 überwiegt eine respektvolle, anerkennende Haltung, die die Verstrickungen Carl Schmitts in die Führerideologie und letztlich den Genozid nicht angemessen berücksichtigt - siehe dazu auch Christoph Becker). Unterdessen kann man bobachten, wie weit Trumps Versuche gehen werden, den Rechtsstaat zu unterminieren. Wolfgang Schuller schreibt in seinem Nachwort zu Carl Schmitts Tagebüchern auf Seite 467:

"Begeisterung für Hitler - etwa nach dessen Rede auf dem Leipziger Juristentag (3.10.33) - wird zwar gelegentlich zur Ironie relativiert [...], aber fast tragikomisch ist die Beteuerung, dass und wie begeistert er alle drei Strophen des Horst-Wessel-Liedes gesungen habe."

Nein, Wolfgang Schuller! Das ist nicht "tragikomisch"!!! Carl Schmitt macht sich kenntlich und hat dies offenkundig auch bis zu seinem Tod nicht bedauert. Es bleibt dabei: Nur ein toter Jude ist ein guter Jude: "Und dann die Juden [...] das ist der düsterste Aspekt des Tagebuches. Gerade in Bezug auf die Juden spielt das Adjektiv 'eklig' eine besonders große Rolle und auch sonst sind abschätzige und sogar hasserfüllte Äußerungen Legion."

Carl Schmitt hat bis zuletzt - er ist 97 Jahre alt geworden, keinen Abstand genommen von einem tief verankerten Antisemitismus. Umso unverständlicher erscheint mir, dass z.B. Hans Kosselek Carl Schmitt bis zuletzt verbunden blieb.

Nachbemerkung zum zeitlos ewigen Feind: Wir beobachten (auch gegenwärtig unleugbar), wie Appelle – seien es päpstliche oder die des UN-Generalsekretärs – vollkommen ohne Resonanz bleiben; zumindest bei jenen, die sich folgenden Hinweis Carl Schmitts zu eigen machen:

„Wer mit einem absoluten Feind kämpft – sei dieser Klassen- oder Rassen- oder zeitlos ewiger Feind – interessiert sich ohnedies nicht für unsere Bemühungen um das Kriterium des Politischen; im Gegenteil, er sieht darin eine Gefährdung seiner unmittelbaren Kampfkraft, Schwächung durch Reflexion, Hamletisierung und eine verdächtige Relativierung […]. Umgekehrt machen die verharmlosenden Neutralisierungen den Feind zum bloßen Partner (eines Konflikts oder Spiels) und verdammen unsere Erkenntnis einer handgreiflichen Wirklichkeit als Kriegshetze, Machiavellismus, Manichäismus und – heutzutage unvermeidlich – Nihilismus.“ (S. 118)

Nun ja. Carl Schmitt geht es offenkundig um die ontologische Fundamentalbetonage seiner Wesensunterscheidung von Freund und Feind mit drastischen Folgen für eine gesellschaftliche Ordnung und die Bemühungen um eine völkerrechtliche Ausrichtung im Konflikt- und Deeskalationsmanagment:

„Entfällt (nämlich) diese Unterscheidung, so entfällt das politische Leben überhaupt. Es steht einem politisch existierenden Volk keineswegs frei, durch beschwörende Proklamationen dieser schicksalhaften Unterscheidung zu entgehen. Erklärt ein Teil eines Volkes, keinen Feind mehr zu kennen, so stellt er sich nach Lage der Sache auf die Seite der Feinde und hilft ihnen, aber die Unterscheidung von Freund und Feind ist damit nicht aufgehoben.“ (S. 52)

Hat man so nicht nur den Führer, sondern auch seinen Präsidenten des Volksgerichtshofs, Roland Freisler in der Aburteilung des deutschen Widerstands tönen hören?

Abschließend greife ich die Formulierung Carl Schmitts auf und fühle mich genötigt festzustellen, dass - wer mit einem absoluten Feind kämpft - sich ohnedies nicht um unsere Bemühungen interessieren wird. Im Gegenteil wird er darin eine Gefährdung seiner unmittelbaren politischen Handlungsfähigkeit sehen - eine Schwächung durch Reflexion! Wo lernt man denn Reflexion? In der Familie - zu Hause, in der Schule, im Freundes-  und Bekanntenkreis? Ich kann immer noch nicht glauben, dass am 23.2.2025 mehr als ein Fünftel den Wahlurnen der AfD ihre Stimme gegeben haben!

 
 
 
 
 
 
 
   
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