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 Kindheit, Jugend und Studium - Der Zugang zu Bildung (12)

Mit dem Wintersemester 1974/75 begann ich mein Studium an der Erziehungswissenschaftlichen Hochschule Rheinland-Pfalz, Abteilung Koblenz. Hier sollte sich vollends erweisen, dass der Zugang zur Bildung und zum Studium ein unschätzbares Privileg bedeutete. Schon in den ersten Wochen lernte ich Thomas Gauglitz kennen. Er war deutlich jünger als ich (Jahrgang 1956). Zwischen uns stimmte von Beginn an die Chemie, und wir schlossen uns noch im November der GEW-Hochschulgruppe an, einer gewerkschaftlich organisierten Gruppe von Studierenden, die insbesondere die Interessen von LehrerInnen im Blick hatte, aber sehr grundsätzlich gepaart mit einem fortschrittlichen schul- und bildungspolitischen Anspruch, den wir zu einer gesellschaftspolitischen Perspektive erweiterten. Eine Reihe von Altsemestern nahm uns unter ihre Fittiche, dazu gehörten Achim Wichert, Waltraud Dietrich und Klaus-Dieter Mohrs. Mit dessen Vater sollte ich als Neu-Gülser zwanzig Jahre später einer gemeinsamen Sportgruppe angehören, während sein Sohn zuerst Sozialdezernent und später Oberbürgermeister von Wolfsburg wurde. Innerhalb von zwei Semestern gelang es uns die RCDS-Hochburg Koblenz zu schleifen, die Mehrheit im Studentenparlament zu erreichen und damit den Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) zu übernehmen. Unser Studienjahrgang hat von da an die studentischen Gremien dominiert und deren Politik in Koblenz geprägt. Hier ist ein breites Netzwerk entstanden, das bis heute Bestand hat.

Das Studium selbst bot mir durch entsprechende Schwerpunktsetzungen endlich die Gelegenheit meinen Interessen nachzugehen. Die gewählten Fächer für das Lehramt – Deutsch und Sozialkunde – sowie die Wahlpflichtfächer (Philosophie, Soziologie, Psychologie und Didaktik) erlaubten mir recht zügig Fuß zu fassen. Da ich theorieversessen war, hatte ich in den Seminaren relativ schnell einen bestimmten Ruf weg, der mir letztlich ja auch den Zugang zu dem bereits erwähnten DFG-Projekt unter der Leitung von Heino Kaack verschaffte. Ich möchte nicht eine Zeile verschenken, um hier sehr klar und unmissverständlich klarzustellen, dass ich – selbstredend Heino Kaack – meine akademische und damit letztlich auch meine berufliche Laufbahn verdanke; seiner Fürsprache, seinem Vertrauensvorschuss und seiner Art auch abweichenden wissenschaftlichen Optionen Raum zu geben; Optionen, denen sein Wissenschaftsverständnis seinerzeit aus meiner Sicht einer Verengung gleichkam. Heino Kaack hat es hingenommen und nicht – jedenfalls nicht öffentlich – insistiert gegen einen Abgrenzungsversuch meinerseits. Einmal mehr wollte ich deutlich machen, dass ich mein „substantielles Anliegen nicht im dürren Geäst eines empirisch-analytischen Wissenschaftsverständnisses verdorren lassen“ wollte (im Vor-/Dankwort zur Drucklegung meiner Dissertation). Der moralische Zeigefinger reichte noch lange über die Schulzeit und über die Studienzeit hinaus in ein Leben, in dem eigentlich alles falsch war: „Es gibt kein richtiges Leben im falschen!“ (Theodor W. Adorno) Eine linksliberal inspirierte Weltsicht bedeutete aus meiner Sicht, dass es – jenseits aller theologischen Winkelzüge – nicht um den Teufel ging, sondern um die Menschen selber, die unermessliche Schuldbürden auf sich geladen hatten:

Da war zunächst einmal die Kriegsgeneration, die gewissermaßen in Sippenhaftung genommen werden konnte, weil sie den Nationalsozialismus ermöglicht und getragen hatte. Da ich freigestellt war zur Lektüre, war es ein Leichtes und überaus verlockend, die linken Klassiker, ergänzt um den aktuellen Diskurs, zur Weltschelte zu nutzen. Die Deutungshoheit der Frankfurter Schule und das von uns unterstellte Legitimationsdefizit – nicht so sehr der politischen Ordnung –, sondern vielmehr der sie tragenden Akteure, verlieh uns mächtigen Wind in den Segeln. Peter Sloterdijk hat die Motive und die Platzhalter für unsere Generalkritik rückblickend überaus präzise auf den Punkt gebracht: Über aller Kritik schwebte die Frage, warum es eine inzwischen an die Macht gekommene menschliche Freiheitspraxis noch immer nicht zu einer hinlänglich guten Welt gebracht hatte. Ein entsprechender Freiheitsbegriff gipfelte in der Vorstellung die Verantwortung für befriedigende Weltverhältnisse übernehmen zu müssen. Und wo dies nicht gelang, waren zuallererst die Schuldigen auszumachen, um nicht nur den Erwartungshorizont, sondern auch die behinderungsrelevanten und zu beseitigenden Feindbilder vor Augen zu haben. In den siebziger Jahren waren das folgerichtig die bürgerliche Eigentumsordnungdie Klassenherrschaftder Kapitalprozess und – in der Begrifflichkeit von Jürgen Habermas – die Kolonialisierung der Lebenswelt durch Macht- und Geldsysteme. Vor allem die K-Gruppen, aber auch der SHB oder DKP-nahe Studentenorganisationen beanspruchten stellvertretend das Vorsprecheramt im Hinblick auf noch nicht ausreichend zur Selbstvertretung befreite Gruppen. Der Kampf um eine Verfasste Studentenschaft mit politischem Mandat übernahm in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre die Funktion eines klassischen Stellvertreterkrieges. Wir beanspruchten mit unseren demokratisch frei gewählten Vertretungskörperschaften auch Stellung zu allgemeinpolitischen Fragen beziehen zu dürfen. Das auf Bundesebene diskutierte und verabschiedete Hochschulrahmengesetz untersagte den Vertretungskörperschaften der Studierenden eine entsprechende Praxis unter Strafandrohung. Im Verlauf dieser, in bundesweite Streiks ausmündenden Auseinandersetzungen kam es schließlich an der EWH Koblenz zu einem Polizeieinsatz und zu einer Strafanzeige gegenüber einer Reihe studentischer Aktivisten durch die Hochschulleitung. Die Staatsanwaltschaft Koblenz verfolgte vorgebliche Verfehlungen und Straftaten und es kam zu einer Anklage vor dem Landgericht Koblenz. Die Anklage vertrat – neben angeblichen Straftatbeständen der Beleidigung und Nötigung – die Auffassung ein Teil der Aktivisten hätte sich des Haus- und Landfriedensbruchs schuldig gemacht. Das Verfahren wurde 1978 eröffnet und endete mit einem Freispruch der Beklagten. Gleichwohl hatte dies für jeden Einzelnen Konsequenzen. In den Personalakten waren entsprechende Vermerke, die in einer Reihe von Fällen das Placet des Innenministeriums zur Einstellung in den Landesdienst oder gar zur Verbeamtung erheblich erschwerten bzw. verzögerten.

   
© ALLROUNDER & FJ Witsch-Rothmund